Anders als die Schulleitung nun behaupte, habe sie auch im Freien und im Wald ein Visier tragen sollen. Dies sei nicht nur schikanös, sondern habe auch gegen das zunächst von der Beschwerdeführerin eingereichte Masken-Attest aus medizinischen Gründen verstossen. Dieses Attest eines Therapeuten habe die Schulleitung zu Unrecht nicht anerkannt, weil nach der damaligen Fassung der Covid-19-Verordnung besondere Lage kein ärztliches Zeugnis zum Nachweis medizinischer Gründe notwendig gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe sich nicht "in fundamentaler Weise geweigert", eine Schutzmaske bzw. ein Gesichtsvisier zu tragen.