In ihren Bemerkungen ergänzt die Beschwerdeführerin, es sei nicht irrelevant, was anlässlich des Probezeitgesprächs besprochen worden sei, weil sie schon frühzeitig klar zu einer allfälligen Maskentragpflicht Stellung genommen und sogar eine mögliche Kündigung vor Ablauf der Probezeit angeboten habe. Die Schulleitung habe von Anfang an gewusst, dass ein längeres Tragen einer Maske für die Beschwerdeführerin unter keinen Umständen in Frage gekommen sei. Anders als die Schulleitung nun behaupte, habe sie auch im Freien und im Wald ein Visier tragen sollen.