Doch selbst wenn hypothetisch angenommen werde, sie hätte wiederholt rechtlich relevante Weisungen missachtet, läge darin noch kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Dies ergebe sich bereits aus einem Vergleich mit den Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung. Als triftiger Grund für eine ordentliche Kündigung gelte insbesondere die wiederholte Missachtung von Weisungen der Vorgesetzten. Für eine fristlose Kündigung müssten hingegen "wichtige Gründe" vorliegen, die notwendig gravierender sein müssten als die "triftigen Gründe" für eine ordentliche Kündigung.