den Covid-19-Verordnungen des Bundes und des Kantons, noch in der kantonalen Weisung "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahme / Leitfaden für die Volksschule des Kantons Bern zum Schuljahr 2020/2021" sei von Visieren die Rede. Eine ausdrückliche Erwähnung finde sich lediglich in den "FAQ Corona Schuljahr 20/21" (Beilage 7 zur Beschwerde). Die Anordnung einer Visiertragpflicht sei unbeachtlich, weil das Visiertragen offensichtlich nutzlos sei. In den erwähnten FAQ sei zu lesen, dass Visiere nicht als Maske gelten würden, weil sie im Gegensatz zu Masken zu wenig schützen würden. Denselben Hinweis finde sich auch im Schutzkonzept der Schulen C___ (Beilage 8 zur Beschwerde).