Sofern die kantonale Weisung "Präsenzunterricht mit Schutzmassnahme / Leitfaden für die Volksschule des Kantons Bern zum Schuljahr 2020/2021" (Stand: 10. November 2020; Beilage 6 zur Beschwerde) und das Schutzkonzept der Schulen C___ (Beilage 8 zur Beschwerde) eine ausnahmslose Maskentragpflicht anordnen sollten, wären diese wegen Verstosses gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage, als rechtswidrig zu qualifizieren. Eine darauf abzielende Weisung sei unrechtmässig und brauche nicht befolgt zu werden. Das Nichtbefolgen könne keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.