Am 4. Dezember 2020 wurde der Beschwerdeführerin die Möglichkeit gegeben, sich mündlich zur in Aussicht gestellten fristlosen Kündigung zu äussern. Diese Möglichkeit hat sie wahrgenommen (vgl. Protokoll der Besprechung vom 4. Dezember 2020, 08.15 bis 09.00 Uhr [Ziffer 9 der Vorakten]). Damit wurde der Beschwerdeführerin ermöglicht, ihren Standpunkt wirksam zur Geltung zu bringen.