25 der Beschwerde, wonach die Beschwerdeführerin nachgefragt habe). Somit hatte die Beschwerdeführerin frühzeitig Kenntnis über die Umstände der in Aussicht gestellten Kündigung. 2021.BKD.63 / 852979 Seite 9 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern