So teilte ihr dies die Schulleitung schon in den Gesprächen vom 20. und 26. November 2020 mit (vgl. Protokoll Gespräch, 20 November 2020: 8.10 – 8.40 Uhr [Ziffer 5 der Vorakten]) und auch in ihrer E-Mail vom 25. November 2020 (Ziffer 12 der Vorakten) erwähnte die Beschwerdeführerin, ihr sei die fristlose Kündigung angedroht worden. Über die ihr vorgeworfenen Umstände, welche zur Einleitung des Kündigungsverfahrens führten, war die Beschwerdeführerin zudem unbestrittenermassen in Kenntnis, wurden diesbezüglich doch mehrere Gespräche geführt (vgl. rechtserheblicher Sachverhalt, Ziffer 2.1.2).