Die Schulleitung wandte in ihrer Stellungnahme (S. 4 f) dagegen ein, der Beschwerdeführerin sei vor ihrer Entlassung wiederholt Gelegenheit geboten worden, sich zu äussern. Diese Möglichkeit habe sie anlässlich der protokollierten Besprechungen vom 20. und 26. November 2020 sowie vom 3. und 4. Dezember 2020 jeweils offensichtlich auch wahrgenommen. Zudem habe sie zumindest einmal auch schriftlich Stellung genommen: Nach dem Gespräch am Vormittag des 20. November 2020 habe sie an jenem Mittag schriftlich reagiert, nachdem sie "die gesagten Dinge etwas verarbeitet und (s)ich etwas informiert" habe.