Sie habe sich zu diesem Vorwurf gar nicht äussern können. Dies deute darauf hin, dass der Entscheid schon vorher festgestanden habe. Dies zeige sich nicht zuletzt daran, dass die am 4. Dezember 2020 mündlich eröffnete fristlose Kündigung noch am gleichen Tag den Eltern mitgeteilt worden sei. In ihren Bemerkungen ergänzte die Beschwerdeführerin, das rechtliche Gehör sei formell erst am 3. Dezember 2020 angekündigt worden und habe von ihr schon am nächsten Tag mündlich wahrgenommen werden müssen.