Symptomatisch dafür sei etwa, dass die Schulleitung zur Begründung des angeblichen Pflichtenverstosses vom 4. Dezember 2020 behauptet habe, es hätten sich auch bereits erste Eltern an die Schulleitung gewandt und das Verhalten der Beschwerdeführerin kritisiert. Der Gesamtschulleiter habe während des Gesprächs unter anderem erwähnt, es hätten sich "Eltern" bei ihm gemeldet und gesagt, dass diese die Haltung der Beschwerdeführerin anzweifeln würden und enttäuscht seien, dass ihr die Sicherheit der Kinder so wenig am Herzen liege. Auf Nachfrage der Beschwerdeführerin sei diese Aussage aber nicht näher erläutert worden. Sie habe sich zu diesem Vorwurf gar nicht äussern können.