2.2.1 Argumente der Parteien Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde (Rz. 23 ff.) aus, sie habe nie Gelegenheit gehabt, in Ruhe und schriftlich zur angedrohten fristlosen Kündigung Stellung zu nehmen. Stattdessen sei sie von der Schulleitung unter Druck gesetzt worden, sich entweder zu fügen, unbezahlten Urlaub zu nehmen oder der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Ihr Einwand, dass sie aus medizinischen Gründen die ihr erteilten Weisungen nicht befolgen könne, sei so gut wie vollständig ignoriert worden.