Aussicht gestellten fristlosen Kündigung zu äussern. Die Beschwerdeführerin habe nichts mehr zu sagen gehabt. Es sei ihr jedoch wichtig, dass klar sei, wie verwirrend, zermürbend und diskriminierend das Ganze für sie gewesen sei. Sie hätte sich gewünscht, dass die Eltern betreffend das Problem das Gespräch gesucht hätten. Sie sei zudem nicht die einzige Lehrerin mit Problemen betreffend die neuen Weisungen. Sie wolle authentisch Unterricht geben und dies sei derzeit nicht möglich. Niemand wisse, wie lange diese Weisungen bestehen bleiben. Deshalb könne sie nichts unterzeichnen, auf dem stehe, dass sie sich zukünftig an die Weisungen halten werde.