A___ halte fest, dass sie nach wie vor bereit sei, ihren Berufsauftrag auszuüben. Sie fühle sich mit einem Visier nicht in der Lage, den Unterricht so auszuüben, wie sie das gerne möchte. Ein unbezahlter Urlaub gebe ihr aber auch eine grosse Unsicherheit für die Zukunft. Die Beschwerdeführerin halte fest, dass sie auch morgen ohne Visier unterrichten würde. Sie gehe davon aus, dass sie mit ihrer Haltung und Weigerung, ein Visier zu tragen, mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsse. Sie werde eine solche jedoch anfechten.