Vereinbarungen" wurde Folgendes festgehalten: "Entscheid: Vorgezogene Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen ab Sonntag, 15. November 2020. Kommunikation: F___ und A___ vereinbaren das nächste Treffen am Mo. 23. November 2020 um 9:45 Uhr um die einvernehmliche Kündigung zu unterschreiben/auszuhändigen, die weitere Kommunikation (SL) zu klären, sowie die Verabschiedung von A___ zu besprechen." Mit E-Mail vom 20. November 2020 teilte die Beschwerdeführerin der Schulleitung mit, dass sie eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen nicht unterschreiben werde (Ziffer 12 der Vorakten).