vom 19. November 2020 (Ziffer 4 der Vorakten) eingereicht hat, wonach die Beschwerdeführerin "aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmaske tragen kann" und "sie von der obligatorischen Maskenpflicht in der Schule zu befreien" sei. Die Beschwerdeführerin lehnte es ab, mit Visier zu arbeiten und war auch nicht bereit, im Lehrerzimmer ein Visier zu tragen. Unter dem Titel "Wie weiter? Vereinbarungen" wurde Folgendes festgehalten: "Entscheid: Vorgezogene Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen ab Sonntag, 15. November 2020.