Am 20. November 2020 fand ein Gespräch zwischen der Beschwerdeführerin, der Bereichsschulleiterin F___ und dem Gesamtschulleiter G___ statt (Protokoll Gespräch, 20 November 2020: 8.10 – 8.40 Uhr [Ziffer 5 der Vorakten]). Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin anlässlich dieses Gesprächs ein ärztliches Attest von Dr. med. H___ vom 19. November 2020 (Ziffer 4 der Vorakten) eingereicht hat, wonach die Beschwerdeführerin "aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmaske tragen kann" und "sie von der obligatorischen Maskenpflicht in der Schule zu befreien" sei.