Mit E-Mail vom 17. November 2020 (Ziffer 12 der Vorakten) teilte die Beschwerdeführerin der Bereichsschulleiterin mit, sie werde das Visier wie schon mitgeteilt nicht tragen und sie habe die Pause im Lehrerzimmer verbracht. Am 19. November 2020 wurde die Beschwerdeführerin telefonisch darüber informiert, dass sie ab dem folgenden Tag nicht mehr arbeiten dürfe. Zudem wurde sie an ein Gespräch am nächsten Tag eingeladen und ihr wurde ein unbezahlter Urlaub angeboten (vgl. Rz. 8 der Beschwerde sowie Protokoll Gespräch, 20 November 2020: 8.10 – 8.40 Uhr [Ziffer 5 der Vorakten]).