Umstritten ist, ob die Schulleitung das Anstellungsverhältnis mit der Beschwerdeführerin zu Recht fristlos aufgelöst hat. Zu prüfen ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde (Ziffer 2.2), ob ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorliegt (Ziffer 2.3) und ob die fristlose Kündigung verhältnismässig ist bzw. ob die Fürsorgepflicht eingehalten worden ist (Ziffer 2.4). Rechtserheblicher Sachverhalt 2.1.1 Rechtliche Grundlagen