Die Beschwerdeführerin beantragt mit dem Rechtsbegehren 3 die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit Enddatum 31. Juli 2021 respektive die Änderung des Arbeitszeugnisses vom 14. Dezember 2020 (vgl. Rz. 53 der Beschwerde). Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Kündigungsverfügung vom 4. Dezember 2020. Streitgegenstand ist damit einzig die Rechtmässigkeit der Kündigung. Das Rechtsbegehren 3 geht über das Anfechtungsobjekt hinaus, weshalb insofern auf die Beschwerde nicht einzutreten ist. 2021.BKD.63 / 852979 Seite 3 von 21 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern