C___.ch → Verwaltung → Online Schalter → Organisationsreglement; zuletzt besucht am 25. August 2021) erlässt der Gemeinderat eine Organisationsverordnung, die insbesondere die Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen regelt. Im Organisationsreglement ist bei den ständigen Kommissionen (Anhang I des Organisationsreglements) keine Schul- oder Bildungskommission aufgeführt. Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind; insbesondere beschliesst er über Aufgaben und Befugnisse