2. Gegen diese Verfügung erhob A___, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, am 4. Januar 2021 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte, (1) das Dispositiv Ziffer 2 der Verfügung der Schulen C___ vom 4. Dezember 2020 sei aufzuheben und in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, (2) die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31. Juli 2021 den vereinbarten Lohn zu zahlen und (3) die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit Enddatum 31. Juli 2021 auszustellen.