Die Ungültigerklärung der IDPA ist geeignet, den geordneten Ablauf der Berufsmaturitätsprüfungen sicherzustellen und wirkt präventiv-erzieherisch. Wie dargelegt, liegt eine Unredlichkeit vor. Die Erforderlichkeit der Massnahme ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Die Unredlichkeit wiegt mit Blick auf den Einbezug der Bewertung der IDPA in den Berufsmaturitätsabschluss schwer. Damit ist die Massnahme erforderlich, um eine genügende Warnwirkung zu erzielen. Zwar sieht die Berufsbildungsgesetzgebung mildere Disziplinarmassnahmen vor, wie die Überarbeitung der Arbeit oder den Notenabzug.