Den Selbstreflexionen vom 17. und 18. September 2021 (Beilagen 8 und 9 zur Stellungnahme der KBMK) kann nicht eindeutig entnommen werden, ob eine Aufteilung vorgenommen wurde. Einerseits wird festgehalten, dass die Autorinnen alles zusammen gemacht hätten, anderseits wird festgehalten, dass zunächst getrennt gearbeitet und am Schluss die Arbeit zusammen fertig gestellt worden sei. In jedem Fall kann aus den Selbstreflexionen nicht geschlossen werden, wie die Arbeit aufgeteilt wurde. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Erklärung vom 18. September 2021 (Beilage 7 zur Stellungnahme der KBMK), die unter anderem festhält, dass die Beschwerdeführerin die Arbeit