Weiter ist zu prüfen, wie schwer der Verstoss gegen die Prüfungsordnung wiegt. Es ist unbestritten geblieben, dass es sich vorliegend um ein Vollplagiat im Sinne der Weisungen der KBMK handelt. Es wurden namhafte Bestandteile der IDPA aus Texten, die im Internet publiziert wurden, entnommen und keine Quellen angegeben. Die Schwere eines Verstosses gegen die Disziplinarordnung misst sich an den Umständen des Einzelfalls (Entscheid der Bildungs- und Kulturdirektion 2019.ERZ.497 vom 29. Januar 2020, E. 2.2 mit Hinweis auf die Rechtsprechung).