Zulassung zum Universitätsabschluss mit unerlaubten Mitteln zu erlangen. Die Aufdeckung derartiger Machenschaften bedeutet zudem für die involvierten Personen einen erheblichen Mehraufwand, der unnötige Arbeitsstunden generiert. Des Weiteren sind auch die Interessen der Öffentlichkeit tangiert, da ein Plagiat (sofern es unentdeckt bleibt) mittelbar den Erwerb eines akademischen Titels ermöglicht, der auf diese Weise nicht hätte erlangt werden dürfen (Gian Martin, Universitäres Disziplinarrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Handhabung von Plagiaten, in: AJP 2007 S. 481).