 Berufsmaturandinnen oder -maturanden der BMS 1, deren IDPA als Vollplagiat eingestuft wurde, werden nicht zur BMP zugelassen und können den Abschluss (Unterricht und Berufsmaturitätsprüfung) in der BM2 machen. - Berufsmaturandinnen oder -maturanden der BMS 2, deren IDPA als Vollplagiat eingestuft wurde, werden nicht zur BMP zugelassen und können den Abschluss (Unterricht und Berufsmaturitätsprüfung) mit der Folgeklasse machen.