Disziplinarische Massnahmen sind Sanktionen gegenüber Personen, die in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat stehen wie etwa die Benützer einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Im Allgemeinen gelten disziplinarische Massnahmen als administrative Sanktionen und nicht als Strafen im Rechtssinne, da ihnen kein vergeltender Charakter zukommt. Die Disziplinarmassnahmen einer Anstalt haben zum primären Ziel, einen geordneten Anstaltsbetrieb sicherzustellen. Die Anordnung einer Disziplinarmassnahme setzt einen Verstoss gegen Amts- oder Berufspflichten oder eine Übertretung der Anstaltsordnung voraus.