Eine explizite rechtliche Festlegung bestehe dazu nicht. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich verlange bei der Eigenständigkeitserklärung eine gemeinsame Bürgschaft; in Hamburg werde teilweise verlangt, dass innerhalb von Gruppenarbeiten die Einzelbeiträge ausgewiesen werden müssten. Für die IDPA hätten die beiden Co-Autorinnen je eine Eigenständigkeitserklärung (Beilage 7 zur Stellungnahme) abgegeben. Die KBMK halte dafür, dass die Eigenständigkeitserklärung aller Gruppenmitglieder den Charakter einer Bürgschaft für den gesamten Inhalt der schriftlichen Arbeit aufweise. Auch bei ungenügenden Leistungen müssten diese für alle Gruppenmitglieder gelten.