Die Beschwerdeführerin rügt, dass sie keine Verantwortung für die Verwendung der Plagiate in der IDPA trage. Alle Plagiate würden von C___ stammen, was diese in der E-Mail von 15. Dezember 2021 auch zugegeben habe. Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass sie durch die angefochtene Verfügung unverhältnismässig bestraft werde, weil sie durch den Entscheid ein halbes Jahr und damit einen Schulkostenbeitrag von 7'800 Franken verliere. 6/15 2021.BKD.22326 2.3 Stellungnahme der KBMK