Mit E-Mail vom 15. Dezember 2021 teilte C___ dem Schulleiter mit (E-Mail vom 15. Dezember 2021 [Beilage 3 zur Beschwerde]), dass die Beschwerdeführerin auch eine Plagiatsüberprüfung vorgenommen habe. Diese zeige, dass C___ die meisten Plagiate zu verantworten habe. Sie hält fest, sie die Plagiate nicht mit Absicht eingefügt habe. Es sei gut möglich, dass sie der Beschwerdeführerin die falsche Fassung der IDPA geschickt habe, ohne die Arbeit nochmals anzuschauen. Sie hält fest, dass sie nicht möchte, dass die Beschwerdeführerin wegen ihres Fehlverhaltens büssen müsse.