Die Beschwerdeführerin teilte mit E-Mail vom 15. Dezember 2021 dem Schulleiter mit (E-Mail vom 15. Dezember 2021 [Beilage 3 zur Beschwerde]), dass sie auch eine Plagiatsüberprüfung vorgenommen habe. Diese zeige, dass sie nur einen kleinen Teil der Plagiate zu verantworten habe. Das Meiste habe ihre Kollegin aus dem Internet kopiert. Sie habe hingegen die Quellen ihrer Kollegin nicht mehr geprüft, weil sie ihr vertraut habe.