5/15 2021.BKD.22326 nicht, dass sie längere Textpassagen aus anderen Quellen übernommen hatten, ohne diese Quellen zu bezeichnen. Sie machten jedoch geltend, ohne betrügerische Absicht gehandelt zu haben. Auf Grund eines nicht verwertbaren Interviews seien sie unter Zeitdruck gestanden und hätten ihre Arbeit rasch füllen müssen (Gesprächsprotokoll vom 15. Dezember 2021 [Beilage 5 zur Stellungnahme der KBMK]).