B. Gegen diese Verfügung erhob A___, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, am 23. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion (Posteingang am 27. Dezember 2021). Sie beantragte in der Hauptsache, ihr sei eine Frist von drei Monaten zu setzen, um eine neue IDPA einzureichen. Zudem beantragte sie, sie sei superprovisorisch zur Abschlussprüfung, die vom 3. bis am 12. Januar 2022 stattfinde, zuzulassen.