Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 ordnete die kantonale Berufsmaturitätskommission (KBMK) das Folgende an: (1) Die IDPA "Glücksspiel – Folgen der Glückspielsucht aus der wirtschaftlichen und kulturellen Aspekt" wird als Vollplagiat eingestuft. (2) Die IDPA ist nicht bewertbar. (3) Es ist eine neue IDPA zu erstellen, eine Überarbeitung der eingereichten Arbeit wird nicht zugelassen. (4) Die Prüfung kann im Folgejahr als zweiter Versuch abgelegt werden unter Voraussetzung der Einreichung einer bewertbaren IDPA.