1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Bildungs- und Kulturdirektion, bestimmt auf 400 Franken, werden der A___ GmbH zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: ‒ A___ GmbH, Geschäftsführer B___ (Einschreiben) ‒ Amt für Kultur und mitzuteilen: ‒ Amt für zentrale Dienste, Abteilung Finanzdienstleistungen (zur Rechnungsstellung und Kontrolle des Zahlungseingangs) Bildungs- und Kulturdirektion Christine Häsler Regierungspräsidentin