Dennoch gelten auch für diese Dienstleistungsunternehmen dieselben Anforderungen, um als Kulturunternehmen qualifiziert zu werden wie für die A___ GmbH als Veranstaltungsunternehmen: Sie müssen entweder (mindestens) 50 Prozent der Einnahmen mit Kulturveranstaltungen gemäss COVID-Verordnung Kultur erwirtschaften oder ihr Programm muss (mindestens) 50 Prozent Kulturangebote gemäss COVID-Verordnung Kultur ausweisen (vgl. Frage 16 FAQ). Damit liegt keine Ungleichbehandlung vor zwischen der A___ GmbH und Technikfirmen.