Wie das Amt für Kultur zu Recht vorbringt, gibt auch das Betriebsbudget keinen Hinweis darauf, dass die musikalische Darbietung der hauptsächliche Anlass der Veranstaltung ist. Zwar macht die A___ GmbH geltend, dass 21 Prozent des Gesamtaufwands für die Künstlergagen (6 Prozent) sowie den logistischen Anteil für Bühne, Ton, Lichttechnik und Infrastruktur (15 Prozent) verwendet werde. Dies sei ein 12/16 2021.BKD.21967