Deshalb kann auch nicht auf das Eventkonzept abgestellt werden. Wie bereits festgehalten, kann aus den zwei durchgeführten Testveranstaltungen im Jahr 2020 nicht auf das Konzept der nicht durchgeführten Festivals geschlossen werden. Für die nicht durchgeführten Festivals ist das Konzept massgebend, welches mit dem Gesuch um Ausfallentschädigung eingereicht wurde. Wie das Amt für Kultur zu Recht vorbringt, gibt auch das Betriebsbudget keinen Hinweis darauf, dass die musikalische Darbietung der hauptsächliche Anlass der Veranstaltung ist.