Folglich müssen sich solche FAQ auf eine rechtliche Grundlage stützen, wie vorliegend die COVID-Verordnung Kultur. Allerdings sollen die Beschwerdeinstanzen die Verwaltungsverordnungen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Ein Gericht weicht also nicht ohne triftigen Grund von Verwaltungsverordnungen ab, wenn diese eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben darstellen (René Wiederkehr/Kaspar Plüss, Praxis des öffentlichen Verfahrensrechts, Bern 2020, Rz. 2603 mit Hinweis auf BGE 139 V 122 E. 3.3.4).