Die Regelung durch die FAQ kann als so genannte Verwaltungsverordnung qualifiziert werden (vgl. Felix Uhlmann/Iris Binder, Verwaltungsverordnungen in der Rechtsetzung: Gedanken über Pechmarie, in: Leges 2009 S. 152 f.) und dient dazu, eine einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens sicherzustellen. Grundlage der Rechte und Pflichten bleiben aber allemal die einschlägigen Gesetze und Verordnungen (Pierre Tschannen/Ulrich Zimmerli/Markus Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Bern 2014, S. 391 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Folglich müssen sich solche FAQ auf eine rechtliche Grundlage stützen, wie vorliegend die COVID-Verordnung Kultur.