der Anteil von kultu- Entweder erwirtschaftet die Institution 50 % der Einnahrellen Veranstaltungen am Gesamt- men mit kulturellen Angeboten gemäss COVID-Verord- programm einer Institution / Organi- nung Kultur oder ihr Programm weist mindestens 50 % sation sein, damit sie als Kulturunter- Kulturangebote gemäss COVID-Verordnung Kultur nehmung gilt? aus. Ausnahmen können gemacht werden bei Unternehmen, (etwa Gastro-Betrieben oder ähnliches), die seit mehreren Jahren regelmässig ein eigenes Kultur-