In den "FAQ zu den Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor im Kanton Bern gemäss der COVID-Verordnung Kultur" (Stand: 18. Mai 2020) (nachfolgend: FAQ; Beilage zur Stellungnahme des Amts für Kultur vom 6. Januar 2022) wurde die Vollzugspraxis festgehalten. Darin wurden Fragen zum Thema "kulturelles Ereignis" wie folgt beantwortet (vgl. auch "Fragen und Antworten [FAQ] zu den Unterstützungsmassnahmen gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes im Kulturbereich" [Stand: 1.5.2022], abrufbar unter www.bak.admin.ch → Themen → COVID-19 → Kulturunternehmen → FAQ zu Ausfallentschädigungen, zuletzt besucht am 3. Juni 2022):