Die folgenden Ausdrücke bedeuten: (a) Kultursektor: die Bereiche darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen; (b) Veranstaltung: ein zeitlich begrenztes, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindendes und geplantes kulturelles Ereignis, an dem mehrere Personen teilnehmen; (c) Kulturunternehmen: juristische Person, die im Kultursektor tätig ist; ausgenommen sind staatliche Verwaltungseinheiten und öffentlich-rechtliche Personen; (d) Kulturschaffende: natürliche Personen, die als Selbstständigerwerbende hauptberuflich im Kultursektor tätig sind und in der Schweiz ihren Wohnsitz haben; (e)