Die COVID-Verordnung Kultur hat zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen (Art. 1 Abs. 1 COVID-Verordnung Kultur). Die Massnahmen nach dieser Verordnung kommen nur da zur Anwendung, wo nicht bereits andere Massnahmen des Bundes in Zusammenhang mit der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) im Kulturbereich zur Anwendung kommen (Art. 1 Abs. 3 COVID-Verordnung Kultur).