Die Anzahl Bühnen für Konzertauftritte liefere für sich alleine keine schlüssige Plausibilisierung für den inhaltlichen Fokus der Veranstaltung. Von den erwähnten verschiedensten Partnerschaften mit Künstleragenturen für das Konzertprogramm sei im Gesuch zudem lediglich eine nachgewiesen. Der als Nachweis für den kulturellen Fokus eingebrachte umfangreiche Erwerb von Festival-Bändeli beziehe sich zudem nicht auf die ursprünglich geplante (und als Schaden eingereichte) Durchführung der C___