Gemäss Begleitschreiben zum Gesuch handelt es sich beim Entertainment sowohl um Kosten für die Musiker als auch für die Schausteller, was den Aufwand für die Konzerte am Gesamtaufwand noch einmal reduziere. Im Vergleich dazu würden Festivals, die in den Geltungsbereich fallen würden, in der Regel einen Anteil von 20 bis 30 Prozent an Kosten im Zusammenhang mit dem Engagement von Künstlerinnen und Künstler in Bezug auf den Gesamtaufwand ausweisen.