Bei der Beurteilung habe sich das Amt für Kultur auf das von der A___ GmbH eingereichte Kurzkonzept des C___ Festivals gestützt. Gemäss dem Kurzkonzept sei das Festival in drei Zonen aufgeteilt. Dabei handle es sich um Fahrgeschäfte, Konzerte sowie Bereiche zum Entspannen und Geniessen. Von diesen drei Bereichen falle nur der Teilbereich Konzerte in den Geltungsbereich der COVID-Ver- ordnung Kultur. Aus dem Konzept gehe keine unterschiedliche Gewichtung der drei Bereiche hervor, die darauf schliessen liesse, dass das kulturelle Ereignis im Zentrum der Veranstaltung stehen würde.