Das Amt für Kultur hält fest, dass der Bundesrat in den Erläuterungen zur COVID-Verordnung Kultur genauer definiert habe, wer Empfängerinnen und Empfänger von Ausfallentschädigungen sein können. Weiter hätten Bund und Kantone gemeinsam Regeln zur Umsetzung aufgestellt, die in den FAQ (Frequently Asked Questions) abgebildet worden seien. Diese seien auf der Webseite der kantonalen Kulturförderung einsehbar gewesen.