In der angefochtenen Verfügung begründete das Amt für Kultur die Ablehnung einer Ausfallentschädigung wie folgt. Bei den C___ Festivals stehe das kulturelle Ereignis nicht im Zentrum der Veranstaltung. Deshalb würden diese Festivals nicht in den Geltungsbereich der COVID-Verordnung Kultur fallen. Damit könnten sie auch nicht mit Finanzhilfen unterstützt werden.